Die BENECARE Foundation wurde am 18. Juni 2015 und ist eine ausschliesslich gemeinnützige Stiftung nach liechtensteinischem Recht. Sie ist steuerbefreit und untersteht der Stiftungsaufsicht in Liechtenstein.

Zweck:

Die Stiftung fördert insbesondere

  • karitative, humanitäre und soziale Werke,
  • Hilfe an Kinder, Kranke, alte Menschen und Behinderte,
  • Geistes- und Naturwissenschaften incl. medizinischer Forschung, sowie
  • Kunst und Kultur im weitesten Sinne.

Prinzipien unserer Tätigkeit:

Die Stiftung unterstützt nur Projekte, die den Prinzipien der Unabhängigkeit von Geschlecht, Religion, Nationalität, Herkunft und politischer Gesinnung entsprechen.

Unterstützung erhalten ebenfalls nur Institutionen, die im jeweiligen Land von den zuständigen Behörden als gemeinnützig anerkannt und/oder steuerbefreit sind, sowie gegebenenfalls in ein entsprechendes Register eingetragen sind.

Die Stiftung gewährt keine dauernde oder langjährige Unterstützung einzelner Projekte. Eine mehrjährige Unterstützung ist in der Regel auf maximal 3 Jahre beschränkt. Eine weitere Gesuchstellung für dasselbe Projekt kann erst nach einem Unterbruch von einigen Jahren erfolgen.

Die Stiftung entfaltet ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Schweiz, Grossbritannien, Israel und Österreich.

Verantwortliche:

Der Stiftungsrat besteht aus folgenden fünf Personen:

  • Raymond J. Bär
  • Dr. Peter Goop
  • Daniele Cogoi
  • Avv. Fabio Nider
  • lic. iur. Jesús Cortés.

Inhaltliche und formelle Anforderungen an Gesuche

Gesuche sind in deutscher, italienischer oder englischer Sprache ausschliesslich per E-Mail einzureichen. Die eingereichten Unterlagen müssen den Anforderungen, welche unter dem untenstehenden Link zu finden sind, entsprechen. Der Erhalt des Gesuchs wird bestätigt, jedoch keine weitere Korrespondenz mehr geführt. Gesuchsteller werden nach der Entscheidung durch den Stiftungsrat in jedem Fall, auch im Falle einer Ablehnung des Gesuchs, schriftlich informiert. Gesuche, welche unseren Anforderungen nicht entsprechen, werden per E-Mail zurückgewiesen.

Anforderungen an Gesuche für eine finanzielle Unterstützung

Einsendeschluss für Gesuche 2024:
für die Behandlung an der Herbstsitzung des Stiftungsrates:  30. September 2024